Archiv für die Kategorie „Uncategorized“

Dejure.org Verlinkung jetzt auch bei Ratgebern von Anwälten

Freitag, 24. April 2009

Nach erfolgreich verlaufener Testphase ist nun auch die Ratgeber-Rubrik auf 123recht.net mit unserem Partner dejure.org verlinkt. Wenn Anwälte in Ihren Ratgebern Paragrafen und Urteile nennen, so werden diese nun automatisch mit den entsprechenden Inhalten von dejure.org verlinkt.

Diese Verlinkung wird – wie auf der bereits realisierten Verlinkung auf Frag-einen-Anwalt.de – zweiseitig sein. Auf dejure.org wird also bei den entsprechenden Paragrafen auf Ratgeber von Anwälten auf 123recht.net verwiesen. Damit erhöhen wir wieder Ihre Reichweite und Google-Relevanz.

Wir raten trotzdem, Paragrafen und Urteile nicht inflationär in Ratgebern zu verwenden, da ansonsten die Verständlichkeit bei juristischen Laien auf der Strecke bleibt. Ein Mandant ist in der Regel daran interessiert, ob er einen Anspruch hat, und nicht, welcher Paragraf greift. Da die Ratgeber sich an potentielle Mandanten richten, sollten diese nicht durch zu viel fachchinesisch und zu viele Paragrafen und Urteile verwirrt werden.

Die bilaterale dejure-Verlinkung ist seit einigen Monaten bereits auf Frag-einen-Anwalt.de realisiert. Auch dort wird bei entsprechenden Paragrafen auf passende Fragen und Antworten auf Frag-einen-Anwalt.de verwiesen.

neue Partner: Vorlagen.de und Erbenermittler

Donnerstag, 23. April 2009

123recht.net hat zwei weitere strategische Partner gewinnen können, die insbesondere auch für Sie als Anwälte interessante Angebote haben.

Vorlagen.de

Unser Partner Vorlagen.de bietet über 5.500 Verträge, Musterbriefe, Vorlagen und Ratgeber zum Download. Die Vorlagen sind von Fachautoren erstellt. Besonders interessant für Rechtsanwälte ist die 1 Jahr gültige Flatrate: Mit dieser Vertragsdatenbank haben Sie ein Jahr lang jederzeit Zugriff auf hunderte Verträge und Musterbriefe. Alle Vorlagen wurden von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und können direkt in Ihrer Office-Textverarbeitung verwendet werden.

Erbenermittlung

Die Erben-Ermittlung Emrich GmbH findet unbekannte Erben in einem Erbfall. Diese Spezialisten werden u.a. von Nachlassgerichten, Nachlasspflegern, Testamentsvollstreckern, Notaren oder Privatpersonen beauftragt, um weltweit Erben zu ermitteln. Die Erbenermittler arbeiten auf Erfolgsbasis: Werden keine erbberechtigten Personen gefunden, dann erhält der Erbenermittler keine Vergütung.

Login-Probleme? Erneute DDoS-Attacke auf Rechenzentrum

Dienstag, 17. März 2009

In den letzten Tagen gab es immer mal wieder Login-Probleme von Rechtsanwälten und Usern auf 123recht.net oder nicht reagierende Seitenaufrufe. Ursache ist eine erneute DDoS-Attacke gegen das Rechenzentrum, das die meisten unserer Server hostet. Da unser Hoster in den letzten Wochen bereits mehrmals Opfer solcher Attacken war, suchen wir nun nach praktikablen Lösungen, in Zukunft davon nicht mehr in Mitleidenschaft gezogen zu werden.
Über die Probleme auf unseren Seiten möchten wir uns entschuldigen.

Wenn Sie nach wie vor Login-Probleme haben, löschen Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn wir Ihnen dabei behilflich sein sollen.

DDoS-Attacken sind Denial of Service Attacken, die in der Regel von mehreren Tausend Rechnern ausgehen und das Ziel haben, einen Hoster lahm zu legen. Weitere Infos dazu finden Sie auf Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Denial_of_Service

Ihr 123recht.net Team

Telefonberatung – Mandanten und Anwälte haben auch nachträglich Zugriff auf das Gespräch

Mittwoch, 11. März 2009

Wir haben eine neue Funktion in unserer Lösung für die Telefonberatung integriert, um den Mandanten und Ihnen ein noch besseres Produkt zu bieten.

Das durchgeführte Beratungsgespräch wird von nun an im Audio-Format gespeichert und sowohl im internen 123recht.net Menü des Mandanten als auch im Anwaltweb des Anwalts zugänglich gemacht. Der Mandant hat so die Möglichkeit, die durchgeführte Beratung immer wieder zu hören. Wenn der Mandant sich z.B. bei bestimmten Fragen nicht mehr sicher ist, was der Anwalt darauf geantwortet hat, kann er sich das Gespräch erneut vorspielen.

Juratweet.de ist online!

Freitag, 6. März 2009

juratweet.de

123recht.net hat mit Juratweet.de eine Webseite online gestellt, die den praktischen Dienst Twitter mit Recht verbindet. Wer Twitter benutzt oder benutzen will, um sich mit anderen über rechtliche Themen aller Art auszutauschen, der ist hier genau richtig. Ob Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen oder Jura-Studenten – wer in der Rechtsbranche ist und sich unkompliziert und ohne Zeitaufwand austauschen will, der ist bei Juratweet willkommen!

Juratweet.de bündelt sämtliche rechtlichen Beiträge auf Twitter – wenn die Twitter-User Ihre Beiträge für Juratweet.de freigegeben haben. Ein- und Austragen kann man sich ganz einfach auf der Seite juratweet.de.

Jetzt reinschauen: http://www.juratweet.de

Was ist Twitter?

Twitter ist “Microblogging”, also Blogging in Kurzform. Auf Twitter stellt jeder Kurzantworten zu den einfachen Frage ein: Was tust du gerade? Was denkst du gerade? Was siehst du?

User teilen der Community Ihre Mitteilungen und Erkenntnisse in Kurzform mit.

Die Beiträge sind nie länger als 140 Zeichen und somit maximal so lang wie eine SMS.

Dabei sind die Mitteilungen nie aufdringlich: Jeder entscheidet selbst, wessen Mitteilungen er lesen will. Dazu muss man sich bei der Person als “Follower” eintragen. Schon bekommt man alle neusten Kurz-Mitteilungen (Tweets) dieser Person auf seiner Twitter Homepage angezeigt. Es können Texte, Internetadressen und Fotos gezwitschert werden.

Sehr praktisch: Twitter kann problemlos über das Handy bedient und abgerufen werden.

Für alle, die noch kein Twitter Konto haben: Einfach auf http://www.twitter.com anmelden und dann den eigenen Twitternamen bei http://juratweet.de registieren.

Besinnliche Weihnachtszeit – trotz AGB-Verstoß

Dienstag, 23. Dezember 2008

Ein Anwalt hatte die Direktanfrage eines Fragestellers über das 123recht.net System zurückgewiesen, dem Fragesteller aber gleichzeitig die Erledigung des Mandats und Abrechnung außerhalb der Plattform angeboten. Ein klarer Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, weshalb wir dem Anwalt fristlos kündigten.

Der betroffene Anwalt gab den Sachverhalt umgehend zu:

“Dabei war ich nicht davon ausgegangen, dass ich mit diesem Vorgehen gegen die Nutzungsbedingungen verstoße, die mir – ehrlich gesagt – seit der Umstellung nicht in vollem Umfang bekannt sind.”

Im Folgenden führte der Anwalt aus:

“Ganz bestimmt hatte ich nicht vor Sie zu hintergehen, da es doch offensichtlich ist, dass der Email-Verkehr bei Ihnen bekannt ist. Ich mag zwar nachlässig sein, aber bescheuert bin ich nicht!”

Das Jahr 2008 war für uns alle anstrengend. Da wir die harte Zeit der Entwicklung, Programmierung und Umstellung nicht zwingend mit einem “Rauswurf” krönen wollten, haben wir die Kündigung zurückgenommen. Immerhin ist ja Weihnachten. Wir legen unseren Kunden allerdings nahe, in den erholsamen Feiertagen unsere AGB als Gute Nacht Lektüre neben das Bett zu legen. Ausreden mag es immer geben, aber Nachlässigkeit wird keine Option mehr sein. Das hat auch der betroffenen Anwalt erkannt:

“ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie in dieser Sache kulanterweise Ihre Kündigung zurücknehmen würden. Ich würde mich dann auch umgehend mit den aktuellen Nutzungsbedingungen eingehend beschäftigen.”

Das sind doch mal gute Vorsätze für 2009!

In diesem Sinne:

Frohe Festtage!

Weihnachtlicher Support

Dienstag, 16. Dezember 2008

Sehr geehrte 123recht.net Partner,
auch das 123recht.net Team gönnt sich in der Weihnachtszeit Zeit für Erholung und Zeit zum Feiern mit Freunden und Familie. Über die Feiertage stehen wir Ihnen daher mit einem eingeschränkten Support in dringenden technischen Fällen zur Verfügung.

24.12., 25.12. und 26.12.: Technischer Notdienst per E-Mail, kein Telefonsupport

29.12., 30.12.: Eingeschränkter Support, auch telefonisch.

31.12, 1.1.: Technischer Notdienst per E-Mail, kein Telefonsupport

Am 19.12. machen wir zudem einen Betriebsausflug. An diesem Tag ist das Büro vormittags besetzt, nachmittags besteht nur eingeschränkter Support.

Wir wünschen auch Ihnen und Ihren Familien eine erholsame Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Frohe Weihnachten

Ihr 123recht.net Team

123recht.net und dejure.org

Dienstag, 9. Dezember 2008

Seit Kurzem werden Ratgeber, Nachrichtenartikel und Antworten auf Frag-einen-Anwalt.de mit unserer Partnerseite dejure.org verlinkt. Auf der Webseite dejure.org können sämtliche Gesetzestexte kostenlos eingesehen werden. 

 

Auf 123recht.net genannte Paragrafen und Urteile werden automatisch erkannt und verlinken auf die entsprechenden Gesetzestexte und Urteilsverwiese auf der Webseite dejure.org. Gleichzeitig wird von dejure.org auf entsprechende Seiten von 123recht.net verwiesen.

 

Die Verlinkung ist derzeit noch im Beta Stadium im System. Was als Mehrwert für Leser und Anwälte gedacht war, hat aber auch zu Missverständnissen geführt, die uns im Vorfeld nicht bewusst waren. 

 

Insbesondere die Urteilsverlinkung hat zu Fragen sowohl bei den Anwälten als auch bei den Ratsuchenden geführt. Denn dejure.org führt in der Regel den Leitsatz des Urteils an und verlinkt dann auf andere Webdienste, die den Volltext des Urteils anbieten. 

 

Aber nicht alle Urteile sind ohne Weiteres als Volltext im Web verfügbar sind. An einige Volltexte kommt man nur nach einem kostenpflichtigem Download ran. Klickt man also auf einen Urteilslink auf Frag-einen-Anwalt.de, so erreicht man eine entsprechende dejure Seite, die auf den kostenpflichtigen Download des Urteils verweist. 

 

Dies führte zu Verstimmung bei einigen Anwälten als auch bei einem Ratsuchenden, der sich prompt empört bei dem Anwalt gemeldet hat (“Wieso soll ich jetzt noch mal etwas zahlen?”).

 

Wir wollen Lesern, Ratsuchenden und Anwälten einen Mehrwert und somit schnell verfügbare Gesetzes- und Urteilstexte bieten, die zu den Fällen, Nachrichten und Ratgebern passen. Gleichzeitig werden Leser auf dejure auf passende Fälle, Ratgeber und Nachrichten zu den Gesetzes- und Urteilstexten bei uns hingewiesen. Aber wie immer steckt der Teufel im Detail. Was ist, wenn eine Nachricht im Archiv oder eine Antwort auf FeA mittlerweile überholt ist, weil sich der entsprechende Gesetzestext geändert hat? Was ist, wenn das Urteil nur als kostenpflichtiger Download verfügbar ist? Wir sehen das sportlich – und bleiben dran. Updates und Verbesserungen in Kürze.

 

Ihr 123recht.net Team