Nach erfolgreich verlaufener Testphase ist nun auch die Ratgeber-Rubrik auf 123recht.net mit unserem Partner dejure.org verlinkt. Wenn Anwälte in Ihren Ratgebern Paragrafen und Urteile nennen, so werden diese nun automatisch mit den entsprechenden Inhalten von dejure.org verlinkt.
Diese Verlinkung wird – wie auf der bereits realisierten Verlinkung auf Frag-einen-Anwalt.de – zweiseitig sein. Auf dejure.org wird also bei den entsprechenden Paragrafen auf Ratgeber von Anwälten auf 123recht.net verwiesen. Damit erhöhen wir wieder Ihre Reichweite und Google-Relevanz.
Wir raten trotzdem, Paragrafen und Urteile nicht inflationär in Ratgebern zu verwenden, da ansonsten die Verständlichkeit bei juristischen Laien auf der Strecke bleibt. Ein Mandant ist in der Regel daran interessiert, ob er einen Anspruch hat, und nicht, welcher Paragraf greift. Da die Ratgeber sich an potentielle Mandanten richten, sollten diese nicht durch zu viel fachchinesisch und zu viele Paragrafen und Urteile verwirrt werden.
Die bilaterale dejure-Verlinkung ist seit einigen Monaten bereits auf Frag-einen-Anwalt.de realisiert. Auch dort wird bei entsprechenden Paragrafen auf passende Fragen und Antworten auf Frag-einen-Anwalt.de verwiesen.
