Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dies könnte Sie interessieren. Am 29.10.2008 erreichte uns folgende Mail eines Kollegen:
Sehr geehrter Herr Kollege Friedmann,
mit Verwunderung musste ich feststellen, dass Ihrerseits nunmehr für den Einzug der Honorare der beantwortenden Rechtsanwälte bei frag-einen-anwalt.de neben dem Pauschalbetrag von 2,98 Euro brutto, letzten Endes 11,9 Prozent des Einsatzes, anstelle wie durch die neuen AGBs angekündigt und ausdrücklich enthalten 10 %, einbehalten werden.
Hierfür gibt es jedoch keine vertragliche Grundlage, so dass ich Sie höflichts darum bitten möchte, und ich denke auch im Namen der anderen teilnehmenden Kollegen zu sprechen, von einem Einzug von 11,9 % Abstand zu nehmen und lediglich die vertraglichen 10 % einzubehalten.
Insofern sind die AGB auch keiner Auslegung zugänglich, da sich ausdrücklich ergibt, dass 10 % vom eingezogenen Betrag einbehalten werden und der duch Sie eingezogene Betrag nunmal der Bruttoeinsatz des jeweiligen Ratsuchenden ist, so dass für die Annahme, die 10 % seien als Nettoausweisung in den AGB zu verstehen kein Raum ist. Dies wäre ohnehin unlogisch, da es kein absoluter Betrag ist.
Auch die bisherigen AGB waren der Art ausgestalltet, dass neben der 2,50 Euro Pauschale netto, 9 % vom eingezogenen Betrag einbehalten werden sollten, was dann tatsächlich auch geschah. Auch aus dieser Annahme und Kenntnis heraus, kann nunmehr nicht auf eine anderweitige Auslegung dieser Regelung geschlossen werden.
Ich bitte daher Ihr geschäftliches Vorgehen zu überdenken und hoffe auf eine baldige einvernehmliche Lösung im Interesse aller teilnehmenden Kollegen.
Unabhängig davon, halte ich die Höhe der einbehaltenen Gebühren auf Grund der derzeit auftretenden Schwierigkeiten (langsamer Seitenaufbau, häufige Nichterreichbarkeit des Servers, kein Versenden oder verzögertes Senden der Emails mit dem Sperrcode etc.) für derzeit unangemessen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
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Rechtsanwalt
Und unsere Stellungnahme vom 29.10.2008
Sehr geehrter Herr Kollege *****,
vielen Dank für Ihre Email. Ihre Ansicht der Auslegung der AGB kann ich nicht teilen.
Sowohl bei den 2,50 € als auch bei den 10% (und auch den Gebühren für BEA und die Telefonberatung) handelt sich es sich um Beträge auf die die gesetzliche MwST. fällig werden. In das Tat haben wir in der Vergangenheit es versäumt, mit dem Nettobetrag zu rechnen. Dies beruhte auf einem Programmierfehler. Leider hat uns keiner der teilnehmenden Anwälte darauf aufmerksam gemacht. Im Zuge der Vorbereitungen des Relaunch ist dieser Abrechnungsfehler aufgefallen. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, die Differenz nicht bei unseren Partneranwälten geltend zu machen, obwohl bereits die alte Fassung der AGB dies hergegeben hat.
Aus der bisher falschen Abrechnung nun eine Auslegungsregel herzuleiten, ist nicht statthaft.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass wir mit unseren Dienstleistungen Kollegen eine wichtige und faire Möglichkeit bieten, ihren Bekanntheitsgrad zu steigern und maßgeblich zu Umsatzsteigerungen beitragen. Anders als andere Anbieter bieten wir eine echte Leistung im Verhältnis zum Preis.
In diesem Zusammenhang mit den Startschwierigkeiten nach dem Relaunch zu argumentieren, halte ich weiterhin für unangemessen. Vielleicht können Sie sich im Ansatz vorstellen, welch enormer technischer und personeller Aufwand besteht eine solche Plattform wie unsere im Betrieb zu halten und ständig im Sinne unserer Kunden, Ratsuchende und Rechtsanwälte, weiter zu entwickeln. Wir sind ständig bemüht weitere Umsatzquellen und nachhaltige Mandate für unsere Partneranwälte zu entwickeln. Dabei gehen wir ständig neue Wege und halten uns nicht an alten Sachen fest. Das es hier und da dann auch mal technische Schwierigkeiten gibt, sollte eigentlich nicht gegen uns, sondern für unsere Innovationskraft sprechen.
Falls es mit der neuen Plattform technische Schwierigkeiten gibt, möchte ich Sie bitten, uns die Fehler mit genauen Angaben mit zu teilen, damit wir schnell an Lösungen arbeiten können. Ich bedanke mich insoweit schon vorab für Ihre Hilfe.
Falls Sie noch offene Fragen zur neuen Plattform oder zum Abrechnungsmodus haben, helfe ich Ihnen gerne weiter, auch in einem persönlichen Gespräch.
Beste kollegiale Grüße
Michael Friedmann