Die Direktanfrage ist eine Funktion, die vertrauliche online Rechtsberatung zwischen Mandant und Anwalt unter Ausschluss der Öffentlichkeit gewährleistet. Rechtsanwälte können Richtpreise für Erstberatungen anbieten. Aber die Direktanfrage kann für weit mehr als nur Erstberatungen genutzt werden. Im Prinzip ist die Direktanfrage für alle außergerichtlichen Mandate geeignet. Ausformulierung von AGBs oder Verträgen? Prüfung von Webseiten, Abmahnungen? Derartige Mandate können problemlos über eine Direktanfrage zustande kommen, insbesondere kann der Mandant auch Dokumente an seine Direktanfrage anhängen. Natürlich ist der Anwalt bei solchen Fällen nicht an seinen Richtpreis gebunden und macht dem Mandanten dann vor Bearbeitung ein neues Angebot.
Erstberatungen sollten schnellstmöglich und maximal innerhalb von 48 Stunden bearbeitet werden. Diese Richtlinie gilt prinzipiell auch für weiterführende Mandate, ist aber je nach Fall und Umfang nicht immer einzuhalten. Bei weiterführenden Mandaten klären Sie daher Zeit und Umfang Ihrer Leistung bitte mit dem Mandanten im Einzelfall ab.
Wenn möglich, sollte sämtliche Kommunikation mit dem Mandanten – insbesondere bei Erstberatungen – innerhalb der Direktanfrage erfolgen. Als beratender Anwalt können Sie auch Dokumente innerhalb der Direktanfrage ablegen, die der Mandant dann laden kann. Mit der Kommunikation über die Plattform soll die Vertraulichkeit der Kommunikation, aber insbesondere auch der Zugang gewährleistet werden. Eine Mail mit vertraulichen Informationen ist wie eine Postkarte und kann außerdem im Spamordner des Mandanten landen. So gab es in der Vergangenheit die Fälle, dass Anwälte ihre Arbeit per Mail verschickt hatten und der Mandant sich enttäuscht bei uns meldete, weil er nie etwas erhalten hatte. Sei es, weil der Anwalt bei der Mailadresse einen Fehler gemacht hatte, sei es wegen Spam oder anderen Gründen.
Bei Mandaten, die über eine Erstberatung hinausgehen, kann es durchaus sein, dass nicht alle Kommunikation schriftlich innerhalb der Direktanfrage erfolgen kann und insbesondere klärende Telefonate oder ein zusätzlicher Besuch in der Kanzlei vor Ort von Nöten ist. Dies klären Sie bitte mit dem Mandanten im Einzelfall.
Sie sehen, Direktanfragen sind, was Themen und Umfang angeht, kaum Grenzen gesetzt. Kontakte, die über die Direktanfrage zustande kommen, sollen daher auch über die Direktanfrage bearbeitet und abgerechnet werden. Eine Ablehnung der Direktanfrage und ein Verweis auf eine Bearbeitung außerhalb der Plattform ist jedenfalls nicht nutzungskonform.