Einer hat immer das Nachsehen. So ist es auch in dem für die Presse und Online-Archiven bedeutenden Urteil des BGH.
Sieger ist in diesem Fall die Pressefreiheit geblieben.
Was ist geschehen?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das von SPIEGEL ONLINE angebotene kostenpflichtige Internet-Dossier zum Mord an Schauspieler Walter Sedlmayr auch nach der Haftentlassung angeboten und darin die Namen und Fotos der Täter genannt werden dürfen.
Das Urteil hat eine große praktische Bedeutung für Online-Archive, die Nachrichten in dieser Form veröffentlichen. Eine anderweitige Entscheidung hätte zu einem nicht tragbaren Aufwand für die kontinuierliche Pflege alter Mitteilung geführt. Zwar sieht der BGH eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Kläger für gegeben an. Diese stehen seiner Ansicht nach jedoch hinter der Pressefreiheit zurück.
Der BGH bestätigte dadurch ein Urteil, bei dem bereits das Deutschlandradio im Dezember 2009 gegen die beiden Kläger recht bekommen hatte.
Eine weitere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ist noch nicht entschieden.
Für uns ist es ein wichtiges Urteil, das insbesondere den redaktionellen Teil von 123recht.net betrifft. Denn dieser trägt einen großen Teil zu den rund 6,2 Mio Besuchern monatlich auf unserer Homepage bei.
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